Grund und Boden
Info über Verpachtungen
Der Eigentümer der Kleingartengrundstücke ist die Stadt Viersen. Sie verpachtet das gesamte Gelände an den Stadtverband der Kleingärtner e.V. Viersen, der mit den einzelnen Vereinen einen Zwischenpachtvertrag abgeschlossen hat. Die Vereine schließen Unterpachtverträge mit den einzelnen Kleingärtnern ab. Der Pachtpreis liegt z.Z. bei 0,24 € pro qm im Jahr.
Das zuständige Gartenamt der Stadt Viersen stellt den Kleingärtnern die Obstbäume zur Verfügung. Diese verbleiben im Besitz der Stadt.
Was ist die Grundlage für einen guten Kleingarten ?
Wer sich für einen Kleingarten entscheidet, sollte sich der ihm bevorstehenden Aufgaben bewusst sein. Hiermit möchte ich niemandem Angst einjagen, nein, vielmehr soll klar sein, dass ein Kleingarten ein wunderschönes Hobby ist, welches bei genügend Vorkenntnissen und der notwendigen Liebe zum Garten keine unliebsamen Überraschungen bereiten muß.
Wenn die Entscheidung für einen Kleingarten fällt, sollte es bereits eine Vorstellung geben, wie mein Garten aussehen soll. Die Gestaltung hat auf nahezu alle Bestandteile eines Kleingartens Auswirkung.
Beginnen wir mit der Laube, dem „Herzstück“ des Gartens, Unterschlupf bei schlechtem Wetter, Abstellmöglichkeit für Utensilien und mehr. Sie unterliegt wie alle Baulichkeiten der schriftlichen Genehmigung, darf eine Gesamtgröße von 24 qm inkl. überdachtem Freisitz nicht übersteigen und ist individuell zu gestalten.
In Viersen stehen meist an die Anlage gebundene Standartlauben bis 16 qm Laubenfläche zur Auswahl.
Was wäre meine Laube ohne den zu ihr führenden Weg ?
Dieser kann abgesetzt von den anderen im Garten notwendigen Wegen dominant angelegt werden oder er wird den anderen Wegen gleichgestellt. Die Materialien von Platten über Pflaster, Mulch oder Erde sind genau wie die Wegführung dem Kleingärtner unter Beachtung der Gartenordnung freigestellt. Der Gärtner oder die Gärtnerin entscheidet spätestens jetzt über seine Gartengestaltung weil er Gemüsebeete, Standorte für das Gewächshaus, den Tomatenunterstand oder Frühbeete, Obstbäume, Rasenflächen usw. festlegt. Wenn alle Bereiche eingebunden sind, ist dies ausreichend und zudem ist diese Einteilung nicht festgeschrieben.
Der Kleingärtner ist bekannt für seinen Ideenreichtum und wird im Laufe der Zeit neue Ideen aufgreifen, um sie in seinem Garten umzusetzen. Zum Beispiel kann dem Kleingärtner nach einer gewissen Zeit die Notwendigkeit für ein Gewächshaus, ein Frühbeet oder Ähnliches in den Sinn kommen. Beides ist machbar, bedarf jedoch der Antragstellung und der schriftlichen Zustimmung. Sie bereichern einen Garten nicht nur in gestalterischer Hinsicht. Sie geben dem Kleingärtner die Möglichkeit, Gemüse- und Zierpflanzen frühzeitig im Jahr im Garten zu produzieren. Für Gemüseliebhaber immer wieder ein tolles Gefühl eigene Produkte, von denen man genau weiß, wo sie herkommen, zu ernten.
Eine immer schöne Art der Gartengestaltung, die viel Individualität und Verbundenheit mit dem Garten erkennen lässt, ist der Einsatz von wegbegleitenden Hecken, Staudenpflanzen, Insektenhotels, evtl. mit Dachbegrünung, Rosenbögen usw., der von jedem Kleingärtner nach seinen Vorstellungen und seinem Schönheitssinn eingesetzt wird, getreu dem Wahlspruch „mein Kleingarten ist für mich der Schönste“ !
Zum Schluss noch einige Formalitäten, ohne die das Kleingartenwesen nicht funktioniert.